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des ländlichen Raums (ELER): Hier investiert Europa
in die ländlichen Gebiete.
Brenzregion

Förderschwerpunkte

Das übergeordnete Motto und Leitbild der integrierten ländlichen Entwicklung lautet für die Brenzregion: „Landschaft erhalten, Lebensraum gestalten, Kulturgeschichte erleben“.

Für die verschiedenen Themenfelder wurden für die Brenzregion fünf übergeordnete und eng miteinander vernetzte Leitziele aufgestellt:

  • Stärkung des sanften Tourismus
    durch Ausbau und Vernetzung bestehender Projekte im Themenbereich „Erd- und Kulturgeschichte“ sowie Gesundheits- und Wellness -Tourismus
  • Förderung der Vermarktung regionaler Produkte
    durch Entwicklung regionaler Spezialitäten und Ausbau der Vermarktung
  • Erhalt des natürlichen und kulturellen Erbes
    durch Aktivierung innerörtlicher Potenziale, Weiterentwicklung des Gewässermanagementsystems Donauried, Projekte im Bereich „Regenerative Energien“ sowie einer standortangepassten Landschaftspflege
  • Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum
    durch Verbesserung des sozialen und kulturellen Angebots in der Region;
    durch Projekte zur nachhaltigen Dorfentwicklung mit Beteiligung der Bevölkerung. Infrastruktur, Wohn- und Lebensqualität, Umweltsituation und soziales Angebot sollen unter Einbeziehung des demographischen Wandels in den Dörfern der Brenzregion verbessert werden.
  • Gebietsübergreifende und transnationale Kooperation
    durch Informations- und Erfahrungsaustausch mit anderen LEADER-Aktionsgruppen;
    durch Realisierung neuer gebietsübergreifender und transnationaler Vorhaben zur Stärkung des ländlichen Raumes.

Die Region erwartet von der Umsetzung ihrer Strategie eine Verbesserung der Lebensqualität für die örtliche Bevölkerung, die Stärkung der regionalen Identität und eine regionale Profilbildung, einen Beitrag zur Lösung demographischer Probleme, eine Erhöhung der regionalen Wertschöpfung und der Wettbewerbsfähigkeit, einen Beitrag zur Ressourcenschonung und zum Umweltschutz, eine Steigerung des Tourismus, sowie die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen.
Die Region soll auch in Zukunft wettbewerbsfähig sein und Perspektiven insbesondere für junge Menschen bieten können.

Der Förderantrag

Ein LEADER Förderantrag kann grundsätzlich jederzeit bei der Geschäftsstelle Brenzregion eingereicht werden. Die Geschäftsstelle unterstützt und berät Sie bei der Antragstellung.

Die LEADER Förderung wird in Baden-Württemberg über das Landesprogramm „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum“, (ELR) abgewickelt. Daneben kommt - im Bereich von Projekten mit Naturschutzcharakter - auch die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) zur Anwendung. Die Zuwendung erfolgt in Form eines Zuschusses.


Übersicht Fördermodalitäten

Projektart Kommunale Projekte
Investive Projekte
Kommunale Projekte
Nicht-investive Projekte
Private Projekte
Privat-nichtgewerbliche und privat-gewerbliche Projekte
Projekt im Rahmen der Landschafts-
pflegerichtlinie (LPR)
Beispiele Ausbau des sanften Tourismus, Innerörtliche Dorfentwicklung, Vermarktung regionaler Produkte, etc. Konzeptionen, Studien, planerische Aufwendungen Umnutzung ehemals landwirtschaftl. genutzter Bausubstanz, Dienstleistungen zur Grundversorgung (Ferienwohnungen, Gaststätten), Gründung u. Entwicklung von Kleinstunternehmen Biotopgestaltung und Artenschutz, Landschaftspflege, Grunderwerb für Naturschutzzwecke
Projektträger Kommune, Verwaltungsverband, Landkreis, etc.. Kommune, Verwaltungsverband, Landkreis, etc. Kleine und mittlere Unternehmen, Privatperson(en), etc. Kommune, Naturschutzverband, Privatperson(en) etc.
Regelfördersatz 55%
(75% Leitprojekt)
55%
(75% Leitprojekt)
20% bis 35% Projektabhängig, bis max. 95%
Maximal förderfähige Gesamtkosten 600.000 Euro
(tourist. Leitprojekt 600.000 Euro,
sonstige Leitprojekte 1 Mio. Euro)
600.000 Euro
(tourist. Leitprojekt 600.000 Euro,
sonstige Leitprojekte 1 Mio. Euro)
600.000 Euro  
Bagatellgrenze mind. 5.000 Euro förderfähige Gesamtkosten mind. 5.000 Euro förderfähige Gesamtkosten mind. 5.000 Euro förderfähige Gesamtkosten mind. 5.000 Euro förderfähige Gesamtkosten
Erforderliche Antrags-
unterlagen
Projektdatenblatt
Formblatt ELR-2
Antragsergänzung
ELR-2

Vorlage Kosten-
schätzung



  • Kostenvoranschlag
  • Planungsunterlagen
Projektdatenblatt
Förderantrag LHO-
kommunal






  • Kostenvoranschlag
Projektdatenblatt
Formblatt ELR-3
Formblatt ELR-4
Antragsergänzung
ELR-3

Vorlage Kosten-
schätzung


  • Kostenvoranschlag
  • Planungsunterlagen
Projektdatenblatt







  • Kostenvoranschlag
  • Planungsunterlagen
Pflicht-
merkblätter
Merkblatt Sanktionen
Merkblatt Publizi-
tätsvorschriften

Merkblatt Zuwen-
dungsempfänger

Infoblatt allgemein
Merkblatt Sanktionen
Merkblatt Publizi-
tätsvorschriften

Merkblatt Zuwen-
dungsempfänger

Infoblatt allgemein
Merkblatt Sanktionen
Merkblatt Publizi-
tätsvorschriften

Merkblatt Zuwen-
dungsempfänger

Infoblatt allgemein
Merkblatt Sanktionen
Merkblatt Publizi-
tätsvorschriften

Merkblatt Zuwen-
dungsempfänger

Infoblatt allgemein

LEADER-Das Programm-Antragsverfahren

Antragsverfahren für Projekte:

Anträge können grundsätzlich immer gestellt werden. Um eine fristgerechte Abwicklung eines Antrages sicherzustellen, sollte ein Projektantrag spätestens 10 Wochen (bei Leitprojekten 12 Wochen) vor einer LAG Sitzung bei der Geschäftsstelle eingehen. Die Anträge müssen sechs bzw. acht Wochen vorher den Bewilligungsstellen vorliegen.
  1. Der Antrag wird bei der Geschäftsstelle LEADER eingereicht.
  2. Die Geschäftsstelle LEADER prüft, ob der Antrag vollständig ist und den Leitzielen der Brenzregion entspricht.
  3. Das Regierungspräsidium Stuttgart prüft, ob der Antrag den Richtlinien des jeweiligen Landesprogramms entspricht (ELR-Richtlinie bzw. Landschaftspflegerichtlinie). Nach erfolgter Bestätigung wird der Antrag an die Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume Schwäbisch Gmünd (LEL) weitergeleitet.
  4. Die LEL überprüft die Förderfähigkeit des Vorhabens anhand des Landesprogramms LEADER.
  5. Kommunale Projektanträge mit förderfähigen Gesamtkosten von über 600.000 Euro und Leitprojekte müssen anschließend noch vom Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg (MLR) genehmigt werden.
  6. Nach erfolgreich abgeschlossener Vorprüfung entscheidet die LEADER Aktionsgruppe Brenzregion (LAG) über den Antrag.
  7. Nach Beschluss der LAG erlässt das zuständige Regierungspräsidium den Zuwendungsbescheid.
  8. Mit Erhalt des Bewilligungsbescheides kann der Projektträger das Vorhaben beginnen.

Das Antragsverfahren für privat-gewerbliche und privat-nichtgewerbliche Projekte:


  • VORPRÜFUNG
    • Schritte I. bis IV. analog zu den kommunalen Projektanträgen
  • LAG-BESCHLUSS
    1. Nach erfolgreich abgeschlossener Vorprüfung entscheidet die LEADER Aktionsgruppe Brenzregion (LAG) über den Antrag.

  • EINPLANUNGSVERFAHREN
    1. Nach Beschluss der LAG wird das Projekt durch das zuständige Regierungspräsidium eingeplant. Die Gemeinde erhält das Einplanungsschreiben und wird aufgefordert, den Projektträger darüber zu informieren. Die Einplanung erfolgt vorbehaltlich der abschließenden Entscheidung der Landeskreditbank (L-Bank), Förderbank, über den formellen Förderantrag unter Prüfung der sachlichen und persönlichen Voraussetzungen (Vermögens- und Ertragslage des Betriebs) sowie der Einhaltung der Förderhöchstgrenzen.

  • ANTRAGSTELLUNG BEI DER L-BANK
    1. Im Einplanungsschreiben erhält der Projektträger eine Frist, bis wann der Förderantrag bei der L-Bank eingereicht werden muss. Der Antrag ist vom Investor bei der L-Bank - bei Darlehen zwingend über die jeweilige Hausbank - zu stellen. WICHTIG: Ein vorzeitiger Investitionsbeginn ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der L-Bank möglich.

  • BEWILLIGUNG
    1. Mit Erhalt der Bewilligung von der L-Bank kann der Projektträger mit dem Vorhaben beginnen. Die Projektabwicklung hat nach Vorgaben des Bewilligungsbescheides zu erfolgen.



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