Darstellung eines idealtypischen Verlaufs bei der Beantragung von LEADER – Projekten – oder von der Idee bis zur Antragsstellung und Umsetzung

  • Idee des potenziellen Projektträgers für die Umsetzung eines möglichen LEADER – Projektes
  • Information über die Homepage www.brenzregion.de, ob die Idee zu den Förderschwerpunkten der Brenzregion passt.
  • Der potenzielle Projektträger muss auf die Veröffentlichung der Termine für die nächste LAG – Sitzung achten. Die Termine werden auf der Homepage www.brenzregion.de, in der lokalen Presse, sowie den kommunalen Mitteilungsblättern in der Brenzregion bekannt gegeben
  • Klärung von offenen Fragen mit den Mitarbeitern der Geschäftsstelle und Vereinbarung eines Termins in der LEADER – Geschäftsstelle zur Besprechung des Vorgehens.
  • Zusammenstellung von Unterlagen durch den Projektträger und deren Übermittlung an die Geschäftsstelle (z.B. Kurzbeschreibung des Projektes, Kostenschätzung, bei Baumaßnahmen DIN 276, Pläne, Fotos, ggbfs. Genehmigungen von Umweltschutz, etc.
  • Die Mitarbeiter der Geschäftsstelle erstellen unter Mithilfe des Projektträgers einen Projektantrag, der auch durch die Geschäftsstelle anhand eines objektiven Projektbewertungsbogens vorgeprüft wird.
  • Besteht der eingereichte Projektantrag das Vorprüfungsverfahren, so geht das LEADER – Projekt in die nächste LEADER – Aktionsgruppensitzung, wo die Mitglieder über das Projekt abstimmen.
  • Hat sich eine Mehrheit der Mitglieder für die Durchführung einer Projektidee entschieden, so wird dies dem Projektträger und den Verantwortlichen aus MLR sowie RP mitgeteilt.
  • Im sich nun anschließenden Bewilligungsverfahren muss der Projektträger weitere Dokumente bei der Geschäftsstelle einreichen, z.B. bei Baumaßnahmen jeweils mindestens drei Angebote je Gewerk, genauen Kostenvoranschlag, weitere Planunterlagen, etc.
  • Wird ein Projektantrag durch das Regierungspräsidium bewilligt, so erhält der Projektträger direkt vom Regierungspräsidium die Bewilligung zugeschickt.
Wichtig zu beachten: Erst nach Eingang der Bewilligung beim Projektträger darf mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden!