Projekte für Fördergelder gesucht!

9. Projektaufruf im Rahmen des LEADER- Programms für die Module 1, 2 und 6

 

Für die aktuelle Förderperiode 2023-2027 stehen der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) Brenzregion EU-Mittel sowie weitere Finanzmittel zur Verfügung. Diese Fördermittel sollen für folgende thematische Handlungsfelder eingesetzt werden, die im Rahmen des Regionalen Entwicklungskonzepts festgelegt wurden:
 

  • Landschaftsschutz und regionale Ernährungssysteme
  • Regionale Wertschöpfung, nachhaltiger Tourismus und Kompetenzausbau
  • Mobilität für alle, Erreichbarkeit und Infrastrukturen
  • Leben, Wohnen und Ortsentwicklung sozial gerecht und ressourcenschonend

Innerhalb dieser Handlungsfelder können Projekte zu verschiedenen Modulen gefördert werden. Potenzielle Projektträger können ihre Projektideen ab sofort bei der Geschäftsstelle LEADER für die Fördermodule 1, 2 und 6 einreichen. Diese sind:

 Modul 1 Öffentliche Projekte

Dieses Fördermodul unterstützt öffentliche Projektträger, z. B. bei der Dorferneuerung oder Dienstleistungen zur Grundversorgung. Weitere Möglichkeiten sind in der Fördersatztabelle aufgelistet.

Modul 2 Private Projektträger

Dieses Fördermodul unterstützt private Projektträger z. B. Unternehmen, Vereine oder Privatpersonen bei der Dorferneuerung oder bei der Gründung und Entwicklung von Unternehmen. Weitere Möglichkeiten sind in der Fördersatztabelle aufgelistet.

Modul 6 Private Vorhaben

Hierunter fallen Projekte zur Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen in der Landwirtschaft, der sozialen Inklusion sowie zur lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft.

Das EU-Budget für diesen Aufruf beträgt 950.000 Euro, zuzüglich unter Vorbehalt stehender korrespondierender Landesmittel. Es sind zudem grundsätzlich nur Vorhaben förderfähig, deren förderfähige Gesamtsumme 600.000 Euro nicht überschreiten.

Grundvoraussetzung für eine Förderung aus LEADER ist unter anderem eine hinreichende Projektreife, was bedeutet, dass das Projekt bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LAG konzeptionell soweit fortgeschritten sein soll, dass unmittelbar nach einer Förderzusage durch die LAG eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Das heißt, dass bereits die für eine Bewilligung notwendigen Vorbereitungen weitgehend abgeschlossen sein sollen (z. B. je drei Angebote zur Kostenplausibilisierung, evtl. Baugenehmigungen, finaler Kosten- und Finanzierungsplan/Finanzierungszusagen der Hausbank usw.).

Die Projektanträge können ab sofort und bis zum 06.02.2026 eingereicht werden.

Der Termin für die Projektauswahl wird voraussichtlich der 10. März 2026.

Im Falle einer Auswahl eines Projekts durch die LAG Brenzregion ist der vollständige Förderantrag bei den Bewilligungsbehörden bis zum 10. Juni 2026 einzureichen.

 

Grundsätzliche Informationen zum Förderprogramm sowie die notwendigen Dokumente zur Bewerbung finden sich unter www.brenzregion.de/downloads, ebenso die Fördersatztabelle der Module 1, 2 und 6.

 

Vor Antragseinreichung wird eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle LEADER zur Überprüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit der Projektidee empfohlen. Die Kontaktdaten für die Einreichung der Anträge und für Auskünfte lauten:

 

Landratsamt Heidenheim
Geschäftsstelle LEADER

Felsenstraße 36

89518 Heidenheim an der Brenz

Telefonnummer: 07321 321 2494

E-Mail: leader@landkreis-heidenheim.de

Internet: www.brenzregion.de

8. Projektaufruf für LEADER-Mittel

8. Projektaufruf im Rahmen des LEADER-Programms für die Module 3, 4 und 5

 

Für die aktuelle Förderperiode 2023-2027 stehen der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) Brenzregion EU-Mittel sowie weitere Finanzmittel zur Verfügung. Diese Fördermittel sollen für folgende thematische Handlungsfelder eingesetzt werden, die im Rahmen des Regionalen Entwicklungskonzepts festgelegt wurden:

  • Landschaftsschutz und regionale Ernährungssysteme

  • Regionale Wertschöpfung, nachhaltiger Tourismus und Kompetenzausbau

  • Mobilität für alle, Erreichbarkeit und Infrastrukturen

  • Leben, Wohnen und Ortsentwicklung sozial gerecht und ressourcenschonend

Innerhalb dieser Handlungsfelder können Projekte zu verschiedenen Modulen von Unternehmen, Vereinen, Privatpersonen und Kommunen gefördert werden. Potenzielle Projektträger können ihre Projektideen ab sofort bei der Geschäftsstelle LEADER für die Fördermodule 3, 4 und 5 einreichen. Diese sind:

 

Modul 3 Landschaftspflegerichtlinie (LPR): (Landesmittel in Höhe von 10.000 Euro)

Mit der Landschaftspflegerichtlinie werden Investitionen für den Arten- und Biotopschutz, Investitionen für den Naturschutz und die Landschaftspflege und Dienstleistungen für den Naturschutz gefördert.

 

Modul 4 Innovative Maßnahmen für Frauen (IMF): (Landesmittel in Höhe von 10.000 Euro + EU-Mittel in entsprechendem Förderverhältnis)

Zuwendungsfähig sind Investitionen in die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen von Frauen im ländlichen Raum. Dabei soll es sich um beispielgebende Projekte für die Region handeln, die Arbeitsplätze für Frauen erhalten. Hiermit werden modellhafte Ansätze zur Förderung der Chancengleichheit, der Teilhabe und des Empowerments von Frauen unterstützt.

 

Modul 5 private nicht-investive Vorhaben: (Landesmittel in Höhe von 22.500 Euro + EU-Mittel in entsprechendem Förderverhältnis)

Dieses Modul umfasst nicht-investive Projekte. Dies können etwa Theatervorstellungen oder ähnliches sein und die dazugehörigen Verbrauchsmaterialen wie Flyer. Ebenfalls dazu zählen zum Beispiel die Erstellung von Konzepten, Beratungs- und Weiterbildungsangebote, Workshops, Veranstaltungen oder kulturelle Initiativen, die das Leben in der LEADER-Brenzregion bereichern. Ziel dieser Projekte soll eine strukturelle Verbesserung in der Region sein.

 

Grundvoraussetzung für eine Förderung aus LEADER für das Jahr 2026 ist unter anderem eine hinreichende Projektreife, was bedeutet, dass das Projekt bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LAG konzeptionell soweit fortgeschritten sein soll, dass unmittelbar nach einem positiven Beschluss durch die LAG eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Das heißt, dass bereits die für eine Bewilligung notwendigen Vorbereitungen weitgehend abgeschlossen sein sollen (z. B. je drei Vergleichsangebote zur Kostenplausibilisierung, evtl. Baugenehmigungen, finaler Kosten- und Finanzierungsplan/Finanzierungszusagen der Hausbank usw.)

Die Projektanträge können ab sofort und bis zum 06. März 2026 eingereicht werden.

Der Termin für die Projektauswahl wird voraussichtlich der 23. April 2026 sein.

 

Grundsätzliche Informationen zum Förderprogramm sowie die notwendigen Dokumente zur Bewerbung finden sich unter www.brenzregion.de/downloads, ebenso die Fördersatztabelle der Module 3, 4 und 5.

Vor Antragseinreichung wird eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle LEADER zur Überprüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit der Projektidee empfohlen. Die Kontaktdaten für die Einreichung der Anträge und für Auskünfte lauten:

 

Landratsamt Heidenheim
Geschäftsstelle LEADER

Felsenstraße 36

89518 Heidenheim an der Brenz

Telefonnummer: 07321 321 2494

E-Mail: leader@landkreis-heidenheim.de

Internet: www.brenzregion.de

Das Regionalbudget 2026 ist verfügbar!

Aufruf für „Kleinprojekte 2026“: Jetzt bewerben!

Die LAG Brenzregion hat die Zusage über die Bereitstellung von Landesmitteln für das Regionalbudget für das Jahr 2026 erhalten. Somit ist es in der LEADER-Brenzregion möglich, Projektideen für „Kleinprojekte“ einzureichen. Das sogenannte Regionalbudget für Kleinprojekte ist ein zusätzlicher Fördertopf zur Stärkung des ländlichen Raums für alle LEADER-Regionen. Damit sollen Kleinprojekte mit Gesamtkosten bis zu 20.000 Euro unterstützt werden, die zur Strukturverbesserung in den Aktionsgebieten beitragen können. Das Budget für das Programm stammt aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg.

Was bedeutet das konkret?

Projekte müssen dem Regionalen Entwicklungskonzept (REK) der LEADER-Aktionsgruppe Brenzregion entsprechen. Deren Handlungsfelder sind: 

  • Landschaftsschutz und regionale Ernährungssysteme
  • Regionale Wertschöpfung, nachhaltiger Tourismus und Kompetenzausbau
  • Mobilität für alle, Erreichbarkeit und Infrastrukturen
  • Leben, Wohnen und Ortsentwicklung – sozial gerecht und ressourcenschonend
  • Die Umsetzung erfolgt im LEADER-Gebiet der „Brenzregion“. Nähere Informationen zur Förderkulisse gibt es unter www.brenzregion.de/brenzregion. 
  • Der Aufruf richtet sich an private Antragsteller (Privatpersonen, Vereine, Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz) sowie öffentliche Antragsteller (Kommunen, Kirchen, sonstige Personen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts).
  • Alle Projekte müssen innerhalb des Jahres 2026 umgesetzt, abgeschlossen und korrekt abgerechnet werden. Verzögerungen über den 31.12.2026 hinaus können zur Mittelkürzung oder zum Wegfall der Fördermittel führen.
  • Förderfähig sind grundsätzlich nur investive Maßnahmen aus folgenden Bereichen:

     

    • Dorfentwicklung: Zuwendungsfähig sind alle Vorhaben, die der Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte dienen und so zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung beitragen (z. B. Dorfplatzgestaltung, Dorftreffpunkte, Freizeitangebote oder Generationenfreundlichkeit).
    • Dem ländlichen Raum angepasste Infrastrukturmaßnahmen: Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten einschließlich ländlicher Straßen und touristischer Einrichtungen (z. B. für den Tourismus oder für die Elektromobilität).
    • Kleinstunternehmen der Grundversorgung: Förderfähig sind Vorhaben, die der Grundversorgung dienen. Gefördert werden eigenständige Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitende und einem Jahresumsatz von unter 2 Mio. Euro (z. B. Dorfläden).
    • Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen: Schaffung von Einrichtungen für die Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung (z. B. Dorfmoderation, Konzeptionen, Dorfgemeinschaftseinrichtungen).

 

Finanzielles

Das Land Baden-Württemberg sieht Fördermittel in Höhe von 150.000 Euro vor. Hinzu kommen korrespondierende Fördermittel der Gemeinden, in denen das Projekt umgesetzt wird. 

  • Beantragt werden können „Kleinprojekte“, die in Planung und Umsetzung maximal 20.000 Euro netto kosten.
  • Der Fördersatz beträgt einheitlich 80 % der förderfähigen Kosten (Nettokosten). Ein Projekt darf 1.500 Euro Nettokosten nicht unterschreiten. Die Bagatellgrenze ist bindend. 
  • Der Fördersatz beträgt 80 %. Das bedeutet, dass 20% der Kosten sowie die gesamte Mehrwertsteuer vom Projektträger getragen werden müssen. Die Förderung wird erst nach Abschluss des Vorhabens ausgezahlt. Die gesamten Kosten müssen vom Projektträger vorfinanziert werden.
  • Es soll sich um investive Vorhaben handeln. Es kann die Beschaffung von Vermögensgegenständen unterstützt werden, beispielsweise technische Geräte oder Baumaßnahmen. Reine Ersatzbeschaffungen, z. B. der Austausch von alten Geräten oder Renovierungen ohne neue Nutzung, können nicht durch das Regionalbudget finanziert werden. 
  • Die strukturelle Bedeutung des Vorhabens für die Region muss verständlich zu erkennen sein.
  • Das Projekt darf im Vorfeld nicht angefangen werden, sprich: Es wurden noch keine Aufträge (außer Planungsleistungen zur Kostenermittlung z. B. durch Architekten) vergeben und noch keine Arbeiten durchgeführt.

 

Zeitlicher Ablauf und Beantragung
 

Der Projektaufruf beginnt am 27.11.2025.

  • Stichtag für die Einreichung der Anträge ist der 06. März 2026.
  • Voraussichtlicher Auswahltermin für die Projekte ist der 23. April 2026.
  • Mit Hilfe des Projektdatenblattes für Kleinprojekte wird die Projektidee beschrieben. Dieses ist fristgerecht bei der LEADER-Geschäftsstelle einzureichen.
  • Um die Kosten des Projektes zu plausibilisieren, müssen für alle Ausgaben mindestens zwei Vergleichsangebote vorgelegt werden.
  • Die LEADER-Aktionsgruppe bewertet die als förderfähig eingestuften Projektanträge auf der Grundlage der Geschäftsordnung und des Bewertungsbogens für Kleinprojekte. Die entsprechenden Dokumente für die Kleinprojekte sind zu finden unter www.brenzregion.de/downloads.
  • Mit den für die Förderung ausgewählten Projektträgern wird unter Vorbehalt der Mittelbereitstellung ein „Vertrag zur Durchführung einer Einzelmaßnahme im Rahmen des Regionalbudgets LEADER“ abgeschlossen.
  • Die Publizitätsvorschriften sind einzuhalten (Mitwirkungspflicht) und umzusetzen.
  • Anschließend tätigen die ausgewählten Projektträger ihre Investitionen, bezahlen diese und reichen einen Verwendungsnachweis bei der LEADER-Geschäftsstelle ein (inkl. der Belegliste und der bezahlten Rechnung).
  • Im Anschluss erfolgt eine „Inaugenscheinnahme“ durch die LEADER-Geschäftsstelle oder durch die jeweilige Gemeindeverwaltung.
  • Nach Prüfung des Verwendungsnachweises wird der Zuschuss ausbezahlt.

 

Nicht gefördert werden

• Personalkosten und zusammenhängende Sachleistungen

• Ersatzbeschaffungen

• Mehrwertsteuer

• Skonti & Rabatte

• Betriebskosten (Miete, Strom, Verbrauchskosten)

• Ausgleichsmaßnahmen

• Kommunale Pflichtaufgaben

• Erschließungsmaßnahmen

• Landwirtschaftliche Urproduktion

 

Vor Antragseinreichung wird eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle LEADER zur Überprüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit der Projektidee empfohlen. Die Kontaktdaten der Geschäftsstelle LEADER für die Einreichung der Anträge und für Auskünfte lauten:

 

Landratsamt Heidenheim 
Geschäftsstelle LEADER

Felsenstraße 36

89518 Heidenheim an der Brenz

Telefonnummer: 07321 321 2494

E-Mail: leader@landkreis-heidenheim.de

Internet: www.brenzregion.de

Veranstaltungshinweise

LAG-Sitzung

Die nächste Sitzung des Entscheidungsgremiums findet am 20.11.2025 statt. Die Veranstaltung findet im Landratsamt Heidenheim, Raum B004, statt.